04.05.2021 | Bild: CDU Deutschlands/Text: Paul Singler
Positionen des CDU-Präsidiums für ein klimaneutrales Deutschland
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemäß PM von 29.4.21
Das deutsche Klimaschutzgesetz von 202 verpflichtet Deutschland, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und legt Emissionsmengen pro Jahr fest. Es enthält auch das politische Bekenntnis Deutschlands, als langfristiges Ziel Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu verfolgen.
Was in dem Gesetz geregelt ist, reichte den zahlreichen Beteiligten der sogenannten "Klimaklagen" nicht aus. Nicht in allen Punkten, aber zum Teil hatten sie nun Erfolg.Dabei wurden sehr grundsätzlich Schutzpflichten des Staates eingefordert. Nach dem ARD-Rechtsexperten Bäutigam hat das BVG allerdings festgehalten: Wie genau der Staat diese Schutzpflicht erfüllt, dabei habe der Gesetzgeber einen großen Spielraum. Das ist eine klassische Karlsruher Linie, um die Kompetenzen des Gesetzgebers nicht zu stark zu beschneiden. Dieser Spielraum sei hier nicht überschritten, denn das Gesamtkonzept sei nicht "offensichtlich ungeeignet".
Das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahre 2019 legt eine Reduktion der Treibhausgase auf 55% des Ausstoßes von 1990 fest. Aufgrund der Verschärfung der diesbgl. EU-Gesetzgebung vom 40% auf 55% aus dem April 2021 hätte nun das deutsche Klimaschutzgesetz angepasst werden müssen auf einen Reduktionswert zwischen 62 und 68% FAZ vom 4.5.), um eben auf europäischer Ebene die neuerdings beschlossenen 55% ermölichen zu helfen.
Im Zuge der Reaktionen des CDU-Präsidiums fordert man als CDU nun eine Minderungsquote von 65% : Im neu zu fassenden Klimaschutzgesetz müsse die Treibhausgasneutralität deutlich vor Mitte des Jahrhunderts festgeschrieben werden, verlangte der nordrheinwestfälische Ministerpräsident, CDU Vorsitzende und Kanzlerkandidat Armin Laschet am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei. Gesetzliche Zwischenziele für 2035 und 2040 nötig, hieß es weiter. Um die Ziele zu erreichen, werde es höhere CO2-Preise für Gebäudewärme und im Verkehr geben müssen, sagte Laschet. Dafür würde die Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes abgeschafft und der Strompreis gesenkt. Das Präsidium beschloss zudem, die erneuerbaren Energien prioritär auszubauen. Das Verfassungsgericht hatte den Gesetzgeber vergangene Woche verpflichtet, bis Ende 2022 die Ziele für CO2-Verringerungen nach 2030 genauer zu regeln.
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